Ab November 2023
HOLSTEINER
WINTERAUSSTELLUNGEN
Florum 2024 - Forum für Grünes Wissen // 18. Juli 2024

Gebietseigene Gehölze § 40 BNatSchG – was ich als Planer und Landschaftsgärtner wissen muss!

Redner:
Dr. Frank Schoppa

Vortragszeit:
13:30 - 14:00 Uhr

Beschreibung

Der Gesetzgeber fordert, dass in der freien Natur keine gebietsfremden Pflanzenarten ausgebracht werden dürfen. Grundlage hierfür ist der § 40 Absatz 4 im BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz). Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt dies verbindlich seit 1. März 2020. Die Gehölzarten, die für die freie Landschaft vorgesehen sind, müssen künftig nachweislich gebietseigen sein und einem der sechs Vorkommensgebiete zugeordnet werden können. Der Referent erklärt die wichtigsten Hintergründe, Zertifizierungen am Markt, die Marktsituation und mögliche Bezugsquellen.